Tankstellenbau

Tankstellenbau Übersicht

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Auflagen für den Betrieb von Tankstellen und Chemikalienlagern erlassen. Diese beinhalten insbesondere den Boden- und Gewässerschutz.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen kleinen Ausschnitt der Möglichkeiten aufzeigen, um den gesetzlichen Richtlinien beim Neubau oder der Sanierung von WHG-pflichtigen Anlagen zu genügen.

Der erste Schritt ist, dass das ausführende Bauunternehmen nach § 19 WHG (Wasserhaushaltsschutzgesetz) zertifiziert sein muss.

Eine Fachbetriebszulassung ist für die Abnahme der fertigen Anlage durch die Behörden zwingend notwendig.

Als eines der ersten Unternehmen im ostbayerischen Raum, ist unser Betrieb nach § 19 l WHG zertifiziert und wird vom TÜV Süd Industrie Service GmbH fortlaufend überwacht.

Da jede Tankstelle oder Abfüllfläche individuell behandelt werden muss, beraten wir Sie gerne vor Ort und unterbreiten Ihnen, ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

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